Schulen für Rettungssanitäter*innen und Rettungshelfer*innen
Die Ausbildung als Rettungssanitäter*in und Rettungshelfer*in findet an staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen statt und ist durch das Rettungsgesetz NRW und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Zur Sicherstellung der Gesamtausbildung darf die Anerkennung nur erfolgen, wenn entsprechende praktische Ausbildungsplätze nachgewiesen sind.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Rettungsdienstschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für Rettungsassistent*innen gelten weiterhin als anerkannt für die Ausbildung als Rettungssanitäter*in sowie als Rettungshelfer*in.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
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