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Schulen für Pharmazeutisch-technische Assistenz
Die Ausbildung wird an Lehranstalten durchgeführt, die als zur Ausbildung geeignet staatlich anerkannt sind. Sie ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
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