Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Pharma-Assistentin steht vor einem Regal, auf dem sich toxische Substanzen in mehreren Glasbehältern befinden. Sie hält zudem einen Mörser zum Mischen einiger Substanzen in ihren Händen.

Schulen für Pharmazeutisch-technische Assistenz

Die Ausbildung wird an Lehranstalten durchgeführt, die als zur Ausbildung geeignet staatlich anerkannt sind. Sie ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.