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Schulen für Orthoptist*innen
Die Ausbildung als Orthoptist*in wird durch staatlich anerkannte Schulen an Krankenhäusern vermittelt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie unter:
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