Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Frau führt an einem menschlichen Dummy eine Herzdruckmassage durch. Ein Mann beurteilt sie dabei. Drei weitere Personen sitzen in einem Halbkreis neben den Protagonisten und schauen konzentriert zu.

Schulen für Notfallsanitäter*innen

Die Ausbildung als Notfallsanitäter*in findet an staatlich anerkannten Rettungsdienstschulen statt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Die praktische Ausbildung wird an einer genehmigten Lehrrettungswache und an geeigneten Krankenhäusern durchgeführt.

Die Genehmigung der Lehrrettungswachen liegt in der Zuständigkeit der Gesundheitsämter als Untere Gesundheitsbehörden, eine Übersicht der Rettungswachen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Rettungsdienstschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.