Schulen für Medizinisch-Technische Assistenz
Die Ausbildung wird durch staatlich anerkannte Schulen für technische Assistent*innen in der Medizin vermittelt. Sie unterteilt sich in die Ausbildungszweige
- Medizinisch-Technische*r Laboratoriums-Assistent*in
- Medizinisch-Technische*r Radiologie-Assistent*in
- Medizinisch-Technische*r Assistent*in für Funktionsdiagnostik
und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Die Ausbildungen umfassen innerhalb der praktischen Ausbildung eine sechswöchige praktische Unterweisung an Krankenhäusern.
Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.
Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Die Erhebungsbögen, die die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer MTA-Schule bilden, finden Sie im Downloadbereich.
Die von der Konferenz der Leitungen der MTA-Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten „Standards für die Durchführung der MTA-Ausbildung nach dem MTA-Gesetz (MTA-G)“ finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
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