Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person trägt an den Händen Gummihandschuhe und hält gleichzeitig eine eingeschweißte Instrumentenbox, in der sich mehrere medizinische Instrumente befinden.

Schulen für Desinfektor*innen

Die Ausbildung ist durch Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW vom 14. April 2015 geregelt und wird an Ausbildungsstätten für Desinfektor*innen durchgeführt, die von der Bezirksregierung staatlich anerkannt sind.

Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.

Staatliche Anerkennung

Eine Ausbildungsstätte für Desinfektor*innen ist staatlich anzuerkennen, wenn sie

  • von einem*einer Biolog*in, einem*einer Ärzt*in oder einer Leitungskraft mit vergleichbarer fachlicher Qualifikation geleitet wird
  • über die erforderliche Anzahl von geeigneten Lehrkräften für den Unterricht verfügt
  • je Lehrgang für die praktische Ausbildung nach dem Unterrichtsplan über mindestens 20 Ausbildungsplätze unter Anleitung verfügt
  • eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung im Unterrichtsplan und in der Lehrgangsordnung nachweist
  • über die für die Ausbildung erforderlichen Räume, Einrichtungen und die sonstigen für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Voraussetzungen und
  • über einen Kooperationsvertrag mit einem mikrobiologischen Labor verfügt, das humanpathogene Erreger diagnostiziert

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und prüft die Qualifikationsanforderungen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.