©okrasiuk - stock.adobe.com
Schulen für Desinfektor*innen
Die Ausbildung ist durch Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW vom 14. April 2015 geregelt und wird an Ausbildungsstätten für Desinfektor*innen durchgeführt, die von der Bezirksregierung staatlich anerkannt sind.
Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.
Staatliche Anerkennung
Eine Ausbildungsstätte für Desinfektor*innen ist staatlich anzuerkennen, wenn sie
- von einem*einer Biolog*in, einem*einer Ärzt*in oder einer Leitungskraft mit vergleichbarer fachlicher Qualifikation geleitet wird
- über die erforderliche Anzahl von geeigneten Lehrkräften für den Unterricht verfügt
- je Lehrgang für die praktische Ausbildung nach dem Unterrichtsplan über mindestens 20 Ausbildungsplätze unter Anleitung verfügt
- eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung im Unterrichtsplan und in der Lehrgangsordnung nachweist
- über die für die Ausbildung erforderlichen Räume, Einrichtungen und die sonstigen für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Voraussetzungen und
- über einen Kooperationsvertrag mit einem mikrobiologischen Labor verfügt, das humanpathogene Erreger diagnostiziert
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und prüft die Qualifikationsanforderungen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: