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Schulen für Desinfektor*innen
Die Ausbildung ist durch Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW vom 14. April 2015 geregelt und wird an Ausbildungsstätten für Desinfektor*innen durchgeführt, die von der Bezirksregierung staatlich anerkannt sind.
Aktuell besteht im Regierungsbezirk Arnsberg kein Ausbildungsangebot.
Staatliche Anerkennung
Eine Ausbildungsstätte für Desinfektor*innen ist staatlich anzuerkennen, wenn sie
- von einem*einer Biolog*in, einem*einer Ärzt*in oder einer Leitungskraft mit vergleichbarer fachlicher Qualifikation geleitet wird
- über die erforderliche Anzahl von geeigneten Lehrkräften für den Unterricht verfügt
- je Lehrgang für die praktische Ausbildung nach dem Unterrichtsplan über mindestens 20 Ausbildungsplätze unter Anleitung verfügt
- eine enge Verbindung der theoretischen und praktischen Ausbildung im Unterrichtsplan und in der Lehrgangsordnung nachweist
- über die für die Ausbildung erforderlichen Räume, Einrichtungen und die sonstigen für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Voraussetzungen und
- über einen Kooperationsvertrag mit einem mikrobiologischen Labor verfügt, das humanpathogene Erreger diagnostiziert
Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Nordrhein-Westfalen (Landesprüfungsamt) ist die zuständige Behörde für die Durchführung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und prüft die Qualifikationsanforderungen.
Hinweise/Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.