Bezirksregierung
Arnsberg
Zwei angehende Physiotherapeutinnen sitzen an einem Schreibtisch in einem Klassenraum. Sie studieren die Anatomie des menschlichen Körpers anhand anatomischer Figuren, wie zum Beispiel die eines Gelenks und einer Hand. Auf dem Tisch befindet sich darüber hinaus ein Lehrbuch.

Physiotherapieschulen

Die Ausbildung als Physiotherapeut*in findet an staatlich anerkannten Schulen statt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Schulen, die nicht an einem Krankenhaus eingerichtet sind, haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Regelung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen.

Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Physiotherapieschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.