Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Ergotherapeutin betreut eine Patientin beim Sporttreiben. Die Patientin liegt auf dem Rücken und die Ergotherapeutin beugt das linke Bein der Patientin.

Ergotherapieschulen

Die Ausbildung als Ergotherapeut*in findet an staatlich anerkannten Schulen statt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die Schulen haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Vereinbarung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen sicherzustellen. Die Liste der staatlich anerkannten Ergotherapieschulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Ergotherapieschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.  

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.