Bezirksregierung
Arnsberg
Im Fokus steht ein menschliches Auge. Links neben und mittig vor dem Auge sind Buchstaben und Zahlen wie bei einer ärztlichen Augenuntersuchung abgebildet.

Orthoptist*innen

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.

Aktuell besteht kein Ausbildungsangebot im Regierungsbezirk Arnsberg.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Orthoptik ist ein spezieller Bereich der Augenheilkunde, Aufgabe ist es vor allem, die Prävention, Diagnose und Therapie von Schielerkrankungen, Sehschwächen, Augenzittern und Augenbewegungsstörungen durchzuführen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit prüfen Orthoptist*innen das Sehvermögen, die Stellung der Augen und die beidäugige Zusammenarbeit.

Einsatzbereiche sind

  • orthoptische Einrichtungen an Universitäts-Augenkliniken, allgemeinen Krankenhäusern, neurologischen Kliniken und bei niedergelassenen Augenärzten
  • Frühförderstellen, Rehabilitationseinrichtungen, Sonderschulen sowie Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde.

Zugangsvoraussetzungen

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.

Ablauf der Ausbildung

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Abschlussprüfungen

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.

Staatliche Berufsanerkennung

Inländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.

Ausländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.