Notfallsanitäter*innen
Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.
Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.
Aufgaben und Tätigkeiten
Eigenverantwortlich
- Feststellen und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Beurteilung des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen
- Durchführen angemessener medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patient*innen im Notfalleinsatz
- angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen
- Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patient*innen im Notfalleinsatz
- Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustandes der Patient*innen und seiner Entwicklung während des Transports
- sachgerechtes Übergeben der Patient*innen in die ärztliche Weiterbehandlung einschließlich Beschreiben und Dokumentieren ihres medizinischen Zustandes und seiner Entwicklung
- Kommunizieren mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden
- Durchführung von qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen im Rettungsdienst sowie Dokumentieren der angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen und
- Sicherstellen der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel
Im Rahmen der Mitwirkung
- Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patient*innen im Notfalleinsatz
- eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patient*innen im Notfalleinsatz und
- eigenständiges Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst standardmäßig vorgegeben, überprüft und verantwortet werden
- mit anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort, beim Transport und bei der Übergabe patientenorientiert zusammenarbeiten
Einsatzbereiche sind sämtliche Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes.
Zugangsvoraussetzungen
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
Ablauf der Ausbildung
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Abschlussprüfungen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.
Staatliche Berufsanerkennung
Inländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.
Ausländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
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