Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen
Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.
Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Arbeits- und Beschäftigungstherapie körperlich, seelisch und geistig Kranker sowie Behinderter aller Altersgruppen nach ärztlicher Verordnung
- Anleitung zur zielgerichteten Beschäftigung
- psychische Aktivierung, handwerkliche und musische Anleitung und Betreuung
- Hilfen zur Bewältigung der Verrichtungen des täglichen Lebens (Selbsthilfetraining, Haushaltstraining)
- Prüfung der Belastbarkeit, Aufstellung von Therapieplänen und arbeitstherapeutischen Stufenkonzepten
- Anwendung von Prothesen, Orthesen und anderen Rehabilitationshilfen
- Auftragsgewinnung, Materialbeschaffung, Leistungserfassung und Abrechnung
- Dokumentation und Verwaltungsaufgaben
- Kooperation mit Angehörigen des therapeutischen Teams in Einrichtungen der medizinischen, sozialen und beruflichen Rehabilitation
Einsatzbereiche sind u.a. Krankenhäuser, Rehakliniken, Altenheime, Massage- und Krankengymnastikpraxen, Gesundheitszentren, Kur- und Bädereinrichtungen, Saunen oder Fitnesseinrichtungen.
Zugangsvoraussetzungen
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
Ablauf der Ausbildung
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Abschlussprüfungen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.
Staatliche Berufsanerkennung
Inländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.
Ausländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: