Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in
Im Rahmen der Pflegeberufereform werden die landesrechtlich geregelten einjährigen Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz nun in der einjährigen Pflegefachassistenzausbildung zusammengeführt. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Am 30. Juni 2021 treten die derzeitigen gesetzlichen Regelungen für die Altenpflegehilfe und für die Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz außer Kraft. Bis dahin können die beiden Ausbildungen weiterhin begonnen werden. Die begonnenen Ausbildungen können bis zum 30. Juni 2024 beendet werden.
Für Fragen hinsichtlich der Durchführung der nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in begonnenen Ausbildung sind die Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und Kreise zuständig.
Nähere Informationen zu dem Ausbildungsberuf „Pflegefachassistent*in“ finden Sie hier.
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