Diätassistent*innen
Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.
Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.
Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.
Aktuell besteht kein Ausbildungsangebot im Regierungsbezirk Arnsberg.
Aufgaben und Tätigkeiten
- Umsetzung ärztlicher Diätverordnungen durch eine dem Krankheitsbild entsprechende Speiseplangestaltung
- Energie- und Nährstoffberechnungen
- Anleitung und Überwachung der fachgerechten Zubereitung der verschiedenen Diätkostformen
- Ernährungs- und Diätberatungen (individuell und in Gruppen mit Demonstrationen)
- Erarbeitung von Merkblättern und Anschauungsmaterial
- Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team
- Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsabteilung der Einrichtung bei der Kalkulation von Lebensmitteln und Verbrauchsmaterialien
Einsatzbereiche sind Krankenhäuser, Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Rehabilitationskliniken, Kur- und Bädereinrichtungen, medizinische Forschungszentren, Großküchenbetriebe mit Diätverpflegung, Lehrküchen.
Zugangsvoraussetzungen
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
Ablauf der Ausbildung
Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.
Abschlussprüfungen
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.
Staatliche Berufsanerkennung
Inländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.
Ausländisch
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.
Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.
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