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Heimarbeitsschutz zur Sicherung der Mindestentgelte
Die Bezirksregierung
- überwacht, dass die Entgelte in voller Höhe an die in Heimarbeit Beschäftigten gezahlt werden,
- steht für alle Fragen rings um die Gestaltung der in Heimarbeit Beschäftigten zur Verfügung,
- überwacht die Einhaltung des Heimarbeitsgesetz, und
- geht Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße nach.
Die Rechtsvorschriften finden sich im Internet über das Arbeitsschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Wissens- und Beratungsnetzwerk "KomNet NRW" stellen zudem Expert*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Behörden allen ihr Fachwissen zum Thema zur Verfügung.
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