Bezirksregierung
Arnsberg

Anerkennung von Schießstandsachverständigen

Die „Verordnung über die Anerkennung als Schießstandsachverständige des Landes Nordrhein-Westfalen (Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO)“ bildet die Grundlage zur Anerkennung von Schießstandsachverständigen. Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Bezirksregierung Arnsberg kann im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Verordnung erlassen.

Schießstandsachverständige im Sinne von § 27a Absatz 1 des Waffengesetzes sind:

  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Fachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“,
  • auf der Basis polizeilicher oder militärischer Regelungen als Schießstandsachverständige ausgebildete Personen,
  • auf Grund der Schießstandsachverständigen-AnerkennungsVO als Schießstandsachverständige anerkannte Personen oder diesen gemäß § 4 gleichgestellte Personen.

Die Voraussetzungen zur Anerkennung nach der Verordnung sind im § 3 geregelt.

Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung ist eine Liste aller Schießstandsachverständigen durch die zuständige Behörde zu veröffentlichen. Diese steht im Download-Bereich zur Verfügung.