Bezirksregierung
Arnsberg
12.03.2025
Regionalrat

Windenergiebereiche im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis landesplanerisch gesichert

Auf seiner Sondersitzung am 12. März 2025 hat der Regionalrat Arnsberg einstimmig den abschließenden Feststellungsbeschluss für die 19. Änderung des Regionalplanes für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis getroffen. Damit ist das umfangreiche Verfahren für die Festlegung von Windenergiebereichen (WEB) nahezu abgeschlossen. 

Die Kommunen, Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürger in den zwei Kreisen erhalten durch die Festlegung von Bereichen für die Nutzung von Windenergie Rechtssicherheit und Klarheit bei der Umsetzung der Vorgaben für den Ausbau der Windkraft. Die in den beiden Kreisen jetzt landesplanerisch abgesicherten Windenergiebereiche umfassen insgesamt 8.033 Hektar von den für Südwestfalen insgesamt mindestens vorgesehenen 13.186 Hektar.

Die Festlegung der WEB erfolgte auf der Grundlage eines gesamträumlichen Konzeptes mit einheitlichen Kriterien zur Steuerung des Ausbaus der Windenergie und unter Erfüllung des zugeteilten regionalen Teilflächenziels für die Planungsregion Arnsberg. Es wurde bei der Festlegung der Windenergiebereiche darauf geachtet, dass keine Kommune überproportional belastet wird und eine Umzingelung von Ortslagen bestmöglich verhindert wird. 

Letzter entscheidender Verfahrensschritt ist jetzt eine endgültige Zustimmung der Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima und Energie, MWIKE), die nach Rechtsprüfung des neuen Regionalplanes innerhalb einer Frist von zwei Monaten erfolgen muss. Danach kann die Bekanntmachung der Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW erfolgen und damit der geänderte Regionalplan in Kraft treten. 

Für die Beschleunigung und Umsetzung der Energiewende sind verschiedene Gesetze und Rechtsänderungen in Kraft getreten. Durch die Verabschiedung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) mit dem Ziel, zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, werden den Bundesländern verbindliche Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für den Ausbau der Windenergie an Land zugewiesen. 
Für Nordrhein-Westfalen sind dies NRW 1,1 Prozent bis 2027 sowie 1,8 Prozent bis 2032. 
In NRW erfolgt die Umsetzung dieser Vorgabe durch die 2. Änderung des Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW). Der Planungsregion Arnsberg wird im LEP NRW ein regionales Teilflächenziel von 13.186 Hektar zugeteilt. Das entspricht 2,13 Prozent der Planungsregion, die in den fünf südwestfälischen Kreisen zu erbringen und durch den Regionalrat festzustellen sind. 
Vor diesem Hintergrund werden zum einen in der Regionalplanneuaufstellung des Regionalplans für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein 5.711 Hektar neuer Windenergiebereiche festgelegt. Weitere 8.033 Hektar werden jetzt durch die 19. Änderung des Regionalplanes für den Kreis Soest und den Hochsauerlandkreis festgelegt. Die 19. Änderung des Regionalplanes SO/HSK umfasst die 26 Kommunen des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises. 

Insgesamt werden 93 WEB in einer Größenordnung von 8.033 Hektar festgelegt und textliche Ziele mit Regelungen zur rechtlichen Wirkung der WEB, zur Steuerung des Windenergieausbaus im Verhältnis zu den anderen regionalplanerischen Festlegungen und Regelungen für die nachfolgende Planungs- und Zulassungsebene ergänzt. 
Die Festlegung der WEB erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen gesamträumlichen Konzepts, das zum Ziel hat, den Windenergieausbau in möglichst konfliktarme Bereiche zu lenken und zu konzentrieren.