Bezirksregierung
Arnsberg
05.12.2019
Einladung zur Vorstandswahl der Teilnehmer*innengesellschaft

Vier Waldgenossenschaften in Netphen-Irmgarteichen werden zusammengelegt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich für die vier Waldgenossenschaften von Irmgarteichen, Komplexe A, B, D und E das Zusammenlegungsverfahren angeordnet. Dazu wählen nun die Anteilseigner*innen und beteiligten Grundstückseigentümer*innen den Vorstand der Teilnehmer*innengemeinschaft.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich für die vier Waldgenossenschaften von Irmgarteichen, Komplexe A, B, D und E das Zusammenlegungsverfahren angeordnet. Dazu wählen nun die Anteilseigner*innen und beteiligten Grundstückseigentümer*innen den Vorstand der Teilnehmer*innengemeinschaft.

Die Wahl findet am Donnerstag, dem 12. Dezember, um 19.00 Uhr in der Gaststätte Jokebes, Glockenstr. 11, 57250 Netphen-Irmgarteichen, statt.

Die Zusammenlegung erfolgt auf Wunsch der Anteilseigner*innen, um eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung für 119 Hektar Wald zu ermöglichen. Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich durch die Zusammenlegung eine zweckmäßige Betriebsgröße.

Zukünftig sind nur noch ein Lager- und ein Kassenbuch zu führen. Die Forsteinrichtung, der Holzverkauf und der Betriebsmitteleinsatz werden vereinfacht und die unterschiedliche Leistungskraft der Genossenschaften wird durch die Zusammenlegung zu einer Genossenschaft ausgeglichen. Die störenden Bewirtschaftungsgrenzen der alten Genossenschaften fallen weg.

Außerdem sind weitere Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft beabsichtigt: Die vier Waldgenossenschaften mit der genauen Bezeichnung „Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex A“, „Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex B“, „Die Anteilberechtigten an der Gesamthandsgemeinschaft Waldgenossenschaft Irmgarteichen D Altsohlstätten“ und „Haubergsgenossenschaft Irmgarteichen Komplex E“ liegen mit Waldgrundstücken sowohl von privaten Eigentümer*innen als auch der Stadt Netphen in einer Gemengelage. Außerdem liegen alte im Kataster aufgeführte Wege im städtischen Eigentum innerhalb der zusammenhängenden Flächen der Waldgenossenschaften. Im Zusammenlegungsverfahren ist geplant, dass private Waldeigentümer*innen ihre Grundstücke im Tausch gegen Anteile an der neu zu gründenden Waldgenossenschaft einbringen. Andererseits ist beabsichtigt, die Gemengelage zwischen Stadt Netphen und den Waldgenossenschaften durch Flächenarrondierung aufzulösen.

Für das jetzt beginnende Zusammenlegungsverfahren wählen die Anteilseigner*innen der vier Genossenschaften und beteiligte Grundstückseigentümer*innen den Vorstand der Teilnehmer*innengemeinschaft. Der Vorstand ist bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Teilnehmer*innengemeinschaft berühren, beteiligt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 02931 82-5506 und auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Thema Bodenordnung.