Unterstützung für Weidetierhalter möglich
Im Mai 2018 hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium im grenznahen Bereich zu Nordrhein-Westfalen das „Wolfs-Präventionsgebiet Wester¬wald“ ausgewiesen. Innerhalb dieses Gebietes wurde für den Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Daaden/Stegskopf (Landkreise Altenkirchen und Westerwaldkreis), das Vorkommen eines territorialen Wolfes festgestellt.
Vor diesem Hintergrund wurde Anfang April auf nordrhein-westfälischer Seite zum „Wolfs-Präventionsgebiet Westerwald“ eine Pufferzone zum rheinland-pfälzischen „Wolfspräventionsgebiet Westerwald“ ausgewiesen ("Pufferzone zum Wolfsterritorium Stegskopf").Sie befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und umfasst Teile der Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis. Gesichtet wurde der Wolf innerhalb von sechs Monaten auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Burbach und Neuenkirchen und gilt deswegen als ortstreu. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass der Wolf die Pufferzone in Nordrhein- Westfalen erreicht, man kann dies aber nicht ausschließen.
Die Bezirksregierungen Arnsberg (für den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein) und Köln (für den Oberbergischen und den Rhein-Sieg-Kreis) unterstützen die Maßnahmen zum Herden- und Viehschutz für betroffenen Weidetierhalter finanziell. Die Halter von Schafen und Ziegen, sowie Betreiber von Wildgehegen in der Pufferzone, können bei den Bezirksregierungen Mittel für den Erwerb von Elektrozäunen, die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune sowie für die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden beantragen. Auch Verluste von Nutztieren durch Wölfe können ersetzt werden. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es zwar nicht, allerdings senken diese Maßnahmen das Risiko von Wolfsangriffen auf Tiere.
In Deutschland ist der Wolf streng geschützt und darf laut dem Naturschutzgesetz nicht getötet, gejagt oder gefangen werden.
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