Bezirksregierung
Arnsberg
09.07.2019
Lenk- und Ruhezeiten

Sicher in den Urlaub mit dem Bus

Immer beliebter werden Busreisen: Gut ist es auch für Reisende die Rechte und Pflichten der Fahrer*innen zu kennen. Sie dienen dem Schutz des Fahrpersonals (Lastkraftwagen- und Reisebusfahrer*innen) und der Sicherheit im Straßenverkehr. Oft werden mit Tag- und Nachtfahrten viele Kilometer zurückgelegt. Auch um Unfällen vorzubeugen, hat das Fahrpersonal Lenk- und Ruhezeiten strikt einzuhalten.
 

Immer beliebter werden Busreisen: Gut ist es auch für Reisende die Rechte und Pflichten der Fahrer*innen zu kennen. Sie dienen dem Schutz des Fahrpersonals (Lastkraftwagen- und Reisebusfahrer*innen) und der Sicherheit im Straßenverkehr. Oft werden mit Tag- und Nachtfahrten viele Kilometer zurückgelegt. Auch um Unfällen vorzubeugen, hat das Fahrpersonal Lenk- und Ruhezeiten strikt einzuhalten.

Niemand kann sich neun bzw. zehn Stunden am Stück auf den Verkehr konzentrieren. Deshalb gibt es gesetzlich vorgeschriebene Fahrtunterbrechungen: Eine 45-minütige Pause nach 4,5 Stunden ist Pflicht. Diese kann auch in zwei kürzere Pausen aufgeteilt werden. Die erste sollte mindestens 15 und die darauf folgende mindestens 30 Minuten andauern.

Die erlaubten Lenkzeiten betragen neun Stunden pro Tag und können zweimal wöchentlich auf zehn Stunden verlängert werden. Jedoch dürfen die maximal 56 Stunden Lenkzeit pro Woche nicht überschritten werden.

Ebenso wie die Lenkzeiten sind die Ruhezeiten genau festgelegt: Fährt nur eine Person, ist die tägliche Ruhezeit von elf Stunden (innerhalb von 24 Stunden) einzuhalten, in denen sie das Fahrzeug nicht bewegen darf. Diese Ruhezeit ist auch in jeweils einmal drei Stunden und einmal neun Stunden aufteilbar. Dreimal wöchentlich sind insgesamt nur neun Stunden Ruhezeit möglich. Bei einer Zwei-Fahrer*innen-Besetzung allerdings beträgt die Ruhezeit neun Stunden (innerhalb von 30 Stunden).

Die Wochenruhezeit ist auf 45 zusammenhängende Stunden festgelegt, die auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden kann. Die Differenz zu 45 Stunden muss aber bis Ende der dritten Woche ausgeglichen werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist als Aufsichtsbehörde für die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten zuständig. Seit 2008 sind die Fahrer*innen verpflichtet, bei Straßenkontrollen jederzeit die Arbeitszeitnachweise des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage vorzulegen.

Gerade bei Busreisen liegt eine große Verantwortung bei den Fahrer*innen sowie der Person, die die Reise organisiert und plant. Diese müssen immer an die Sicherheit der Fahrgäste denken und nicht im Eifer der Planung und der Fülle der Möglichkeiten in der Programmgestaltung die Pausenzeit der Fahrer*innen vergessen.

Denn für alle, ob Mitreisende oder Fahrer*innen, soll es doch eine angenehme und sichere Busreise werden.