Sechsstreifiger Ausbau der A1 zwischen Kamen und Hamm-Bockum/Werne
Das Verfahren wurde im September 2019 von der Bezirksregierung Arnsberg eingeleitet. Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte vom 16. September 2019 bis einschließlich 15. Oktober 2019. Die Einwendungsfrist endete am 15. November 2019.
Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch die Vorhabenträgerin ergaben sich erforderliche Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der Antragsunterlagen. Das Deckblatt I wurde der Planfeststellungsbehörde im März 2023 vorgelegt.
Die Planänderungen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
- Verlegung der bestehenden Salzhalle auf den Rastplatz Overberger Busch
- Überarbeitung der Planung in Hinblick auf den vorgezogenen Bau der kritischen Bauwerke
- Überarbeitung des Wassertechnischen Entwurfs mit der Anlage von vier Retentionsbodenfilteranlagen
- Erstellung des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie
- Überarbeitung der Landschaftspflegerischen Planung
- Überarbeitung des UVP-Berichts hinsichtlich des Klimaschutzes
Die Planung zum Ausbau der A 1 – 12. Abschnitt – schließt an die Planung zum sechsstreifigen Ausbau auf dem Stadtgebiet Ascheberg an.
Betroffen sind bzw. Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Städte bzw. Gemeinden Ascheberg und Nottuln (beide Kreis Coesfeld), Bergkamen, Kamen und Werne (alle Kreis Unna) sowie Hamm.
Die Unterlagen werden in den betroffenen Kommunen noch bis zum 7. Juni 2023 öffentlich ausgelegt. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 7. Juli 2023) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den sechs Städten bzw. Gemeinden Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.
Eingehende Einwendungen werden der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Projektbüro Münster zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen über den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens.
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