Bezirksregierung
Arnsberg
26.09.2018
Talentschulen

Schulprojekt zur Überwindung sozialer Nachteile im Bildungsbereich

Im Sommer hat die Landesregierung beschlossen, in ganz Nordrhein-Westfalen bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.

Im Sommer hat die Landesregierung beschlossen, in ganz Nordrhein-Westfalen bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einzurichten und mit zusätzlichen Ressourcen auszustatten.

Um das Projekt auch im Regierungsbezirk Arnsberg erfolgreich zu starten, hatte die Bezirksregierung Schuldezernenten aus den unterschiedlichen Schulaufsichtsbehörden, Vertreterinnen und Vertreter der Schulträger, aus dem Schulministerium sowie Schulleiterinnen und Schulleiter zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Projekt eingeladen.

Regierungspräsident Hans Josef Vogel betonte bei seiner Begrüßung die Verantwortung für die gesellschaftliche Zukunft, die das Thema Schule kennzeichne:

„Beim Thema Schulen steht im digitalen Zeitalter und im demografischen Wandel viel auf dem Spiel. Zu wenige Chancen für zu wenige junge Menschen führen zu wesentlich schlechteren Zukunftsperspektiven und einer schlechteren Lebensqualität für uns alle. Das müssen wir uns immer wieder klar machen. Deshalb will das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Vorhaben Talentschulen die Chancen der Schülerinnen und Schüler verbessern, die nicht so gute Startbedingungen haben.

Die zu lösenden Probleme erfordern die Koordinierung und den Focus von vielen Entscheidungsträgern und einzelnen Menschen. Wir können nicht im Alleingang für diese jungen Menschen erfolgreich sein, aber wir können gemeinsam an einer besseren Schulwelt für unsere Kinder arbeiten, und das wollen wir mit der Idee der Talentschulen.“

Mit dem Schulversuch Talentschulen wird die Landesregierung ab dem Schuljahr 2019/2020 neue Wege für mehr Bildungsgerechtigkeit an bis zu 60 Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen erproben.

In den Schulversuch Talentschulen werden ausschließlich Schulen aufgenommen, die aufgrund ihrer sozial-räumlich benachteiligten Lage und einer entsprechend zusammengesetzten Schülerschaft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

Ab sofort und noch bis Anfang Dezember 2018 besteht für Schulträger die Möglichkeit, sich gemeinsam mit Schulen der Sekundarstufe I oder mit Berufskollegs für den Schulversuch zu bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen und weiterführende Informationen sind bereits im Bildungsportal des Schulministeriums zur Verfügung gestellt:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulentwicklung/Talentschulen/

Weitere Infos zum Projekt

  • Die Talentschulen sollen zur besseren Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler besondere pädagogische Konzepte umsetzen.
  • Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“: An den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts vertieft, an den Berufskollegs wird die Berufsfelderkundung ausdifferenziert.
  • Die Fördersäulen beinhalten mehr praktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eins MINT-Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Beratungselemente, sowie Elemente der Berufsorientierung.
  • Die Talentschulen sollen sich in ihren Schulstrukturen weiterentwickeln, z.B. durch die Nutzung eines zielgerichteten Datenmonitorings, Team- und Personalentwicklung, die Stärkung der Partizipation von Eltern und Schülerschaft sowie durch die Förderung von Prävention und die Stärkung eines positiven Schulklimas.
  • Die Talentschulen sollen ihre Vernetzungsaktivitäten stärken und insbesondere auch relevante lokale Ressourcen nutzen:
  • Für die Vernetzung im Quartier kooperieren sie eng mit dem Schulträger, den Grundschulen sowie den weiterführenden Bildungseinrichtungen.
  • Außerdem vernetzen sie sich zielführend mit Schul- und Bildungspartnern vor Ort (z.B. Jugendhilfe, Verbände, Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen und Talentscouting, Wirtschaft, Stiftungen)
  • Antragsteller für die Teilnahme am Schulversuch Talentschulen ist der jeweilige Schulträger in Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Die Landesregierung wird im Schulversuch bis zu 60 Schulen mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten.
  • Geplant ist, dass 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I sowie weitere 15 berufsbildende Schulen am Schulversuch Talentschulen teilnehmen.
  • Die teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf als zusätzliche Ressource.
  • Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit (315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen, 100 Stellen an berufsbildenden Schulen):
  • Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern.
  • Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit zum Ausbau der Beratungs- und Elternarbeit eingerichtet werden.
  • Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit.
  • Neben den für den Ausbau des Fachunterrichts notwendigen zusätzlichen Lehrkräften können auch andere Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams eingestellt werden.
  • Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt:
  • Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen.
  • Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten.

Das Landeskabinett hat am 03.07.2018 beschlossen, in einem Schulversuch bis zu 60 Talentschulen in Nordrhein-Westfalen einzurichten.

  • Bis zum Herbst 2018 wird das Schulministerium eine Expertenjury berufen, die über die gemeinsamen Bewerbungen von Schulen und Schulträgern entscheidet.
  • Der Bewerbungszeitraum für die gemeinsame Bewerbung von Schule und Schulträger läuft bis Anfang Dezember 2018.
  • Anfang des Jahres 2019 werden zunächst bis zu 35 Schulen ausgewählt, die zum Schuljahr 2019/20 als Talentschulen starten.
  • In einer zweiten Auswahlphase werden zum Schuljahr 2020/21 weitere Schulen bis zu einer Gesamtzahl von 60 in den Schulversuch aufgenommen.
  • Der Schulversuch läuft an allen Talentschulen jeweils für sechs Jahre. Für das Jahr 2026 ist eine Evaluation des Schulversuchs geplant.