Bezirksregierung
Arnsberg
03.12.2020
Schiller Schule Bochum

Sachliche Diskussion um Corona-Situation

Nach dem Streik von Teilen der Schüler*innen der Bochumer Schiller Schule, die sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um die Beschulungssituation an ihrer Schule sorgen, fand heute auf Initiative der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde ein runder Tisch mit drei Schüler*innen, vier Elternvertreter*innen, der Schulleitung, einem Vertreter der Stadt Bochum sowie zwei Vertreter*innen der Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg statt.

Nach dem Streik von Teilen der Schüler*innen der Bochumer Schiller Schule, die sich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie um die Beschulungssituation an ihrer Schule sorgen, fand heute auf Initiative der Bezirksregierung Arnsberg als Schulaufsichtsbehörde ein runder Tisch mit drei Schüler*innen, vier Elternvertreter*innen, der Schulleitung, einem Vertreter der Stadt Bochum sowie zwei Vertreter*innen der Schulaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg statt.

Die unterschiedlichen Positionen konnten zunächst in einer ruhigen und konstruktiven Atmosphäre ausgetauscht werden.

Die Schüler*innen, fordern die Einführung von Hybridunterricht mit geteilten Klassen bzw. Kursen, die wechselweise im Distanzunterricht bzw. im Präsenzunterricht beschult werden. Die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde machte ihrerseits deutlich, dass es keinen Spielraum für Ausnahmeregelungen jenseits der landesweit gültigen Vorgaben gibt.

Entsprechend der Leitlinie des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Präsenzunterricht den Regelfall dar. Dies ist in der jüngsten Schul-Mail vom 30. November nochmals ausdrücklich formuliert worden. 
Distanzunterricht kommt nur bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen in Betracht. Ist die Unterrichtsversorgung aus anderen Gründen angespannt, ist nicht auf Distanzunterricht, sondern auf die üblichen Instrumente zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zurückzugreifen.

Distanzunterricht wird also als Folge eines unmittelbaren oder mittelbaren Infektionsgeschehens erst dann eingeführt, wenn die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden die Schließung einzelner Klassenverbände oder ganzer Schulen anordnen. Darüber hinaus können Schulleiter Distanzunterricht nach Rücksprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einrichten, wenn der Präsenzunterricht nicht mehr sichergestellt werden kann, bspw. durch Corona-bedingt fehlende Personalkapazitäten.

Die Gesprächsteilnehmer haben vor dem Hintergrund dieser Sachzwänge vereinbart, das Raumkonzept und das Hygienekonzept der Schule nochmals zu überarbeiten, um hier, soweit wie möglich, eine Entzerrung des Schulbetriebes zu ermöglichen. Gleichermaßen sollen andere schulspezifische Abläufe bedacht werden.