Rettungsdienstbedarfsplan Dortmund
Die Bezirksregierung Arnsberg hat heute über den Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes der Stadt Dortmund entschieden. Die Stadt Dortmund ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, in einem Bedarfsplan unter anderem die Zahl und die Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge sowie Qualitätsanforderungen an den Rettungsdienst festzulegen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.
Die Rettungsdienstbedarfsplanung für die Stadt Dortmund war jedoch ins Stocken geraten, weil sich Stadt und Krankenkassen nicht einigen konnten. In solchen Fällen wird die Bezirksregierung nach den Vorgaben des Rettungsgesetzes in das Verfahren eingeschaltet und entscheidet über die strittigen Punkte. Nach langwierigen Erörterungsgesprächen wurde nun eine Entscheidung getroffen. Der Rettungsdienst in Dortmund wird mit zusätzlichen Rettungswagen und dem dafür notwendigen Personal aufgestockt, Abstriche wurden im administrativen Bereich gemacht. Unter anderem macht eine erhebliche Steigerung der Einsatzzahlen eine Aufstockung in dem nun festgelegten Rahmen erforderlich.
„Schließlich wollen auch in Zukunft die Dortmunder Bürgerinnen und Bürger schnelle Hilfe erfahren, wenn Sie die 112 wählen“, so Feuerschutzdezernent Thorsten Meyer von der Bezirksregierung Arnsberg.
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