Planungen für Unterkunft für Asylsuchende in ehemaligen Seniorenheim werden eingestellt
Die Prüfung und Bewertung der verschiedenen komplexen Rahmenbedingungen hat gezeigt, dass eine zeitnahe und belastbare Entwicklung der Liegenschaft zu diesem Zweck nicht umsetzbar ist.
Die für eine derartige Umnutzung erforderlichen öffentlichen Mittel können nur auf der Grundlage für alle Beteiligten eindeutig geklärter rechtlicher Verhältnisse investiert werden. Diese eindeutig geklärten rechtlichen Verhältnisse konnten jedoch in den intensiven und langwierigen Verhandlungen mit dem Eigentümer und dem Investor letztlich nicht erzielt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum befinden sich aktuell weiterhin in einem sehr engen und vertrauensvollen Austausch zur Entwicklung alternativer Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Bochum.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht genauso wie die Kommunen vor der Aufgabe, zügig weitere Unterbringungsplätze für Geflüchtete zu schaffen, um die Kapazitäten den hohen Zugangszahlen anzupassen. Die Landesregierung arbeitet daher mit Nachdruck am Ausbau der landeseigenen Unterbringungskapazitäten. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2024 rund 41.000 aktive Plätze bereitzustellen. Diese Herausforderung kann nur gemeinsam mit den Kommunen bewältigt werden. Kommunen und Land haben sich in einer gemeinsamen Erklärung Ende September 2023 zu ihrer gemeinsamen Verantwortung bekannt und miteinander verabredet, sich beim Aufbau weiterer Plätze für Geflüchtete sowie die Schaffung nötigen Akzeptanz vor Ort zu unterstützen.
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