22.07.2022
Planfeststellungsverfahren Sechsstreifiger Ausbau der A 43 im Bereich Bochum teileingestellt
Hintergrund
Durch die Aktualisierung des Bundesverkehrswegeplans, in welchem auch der Ausbau der A 40 in die höchste Dringlichkeitsstufe aufgenommen wurde, fällt das komplette Autobahnkreuz A40/ A43 aus diesem Planfeststellungsbereich. Das Autobahnkreuz kann nun anders geplant werden. Dieses zukünftige Planfeststellungsverfahren wird jedoch beim Fernstraßenbundesamt als Planfeststellungsbehörde geführt werden.
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