Bezirksregierung
Arnsberg
20.11.2017
Ortsumgehung Holzwickede

Planfeststellungsbeschluss wird ausgelegt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 677 n – Ortsumgehung Holzwickede – mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 24.10.2017 abgeschlossen. Dadurch erhält der Landesbetrieb Straßen.NRW Rechtssicherheit für das Vorhaben.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 677 n – Ortsumgehung Holzwickede – mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 24.10.2017 abgeschlossen. Dadurch erhält der Landesbetrieb Straßen.NRW Rechtssicherheit für das Vorhaben.

Die Maßnahme umfasst zum einen den Neubau der Landesstraße L 677 n als östliche Ortsumgehung Holzwickede. Sie liegt zum überwiegenden Teil auf dem Gebiet der Gemeinde Holzwickede in der Gemarkung Holzwickede, im nördlichen Randbereich sowohl auf dem Gebiet der Stadt Unna in der Gemarkung Massen als auch auf dem Gebiet der Stadt Dortmund in der Gemarkung Wickede.

Gegenstand der Planung ist, neben dem Neubau der L 667 n, eine Anpassung bzw. Angleichung der kreuzenden Straßen, eine Anbindung des örtlichen Wegenetzes und die Anpassung von Zufahrten. Außerdem werden Lärmschutzwälle angelegt und Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft sowie wasserwirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere der Regelung der Straßenentwässerung einschließlich des Baus eines Regenrückhaltebeckens, getroffen.
Ende Juli 2013 wurde auf Antrag des Landesbetriebes Straßen.NRW das Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eingeleitet. In der Zeit vom 11.09.2013 bis zum 10.10.2013 lagen die Planunterlagen in der Gemeinde Holzwickede, sowie den Städten Dortmund und Unna zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder konnte bis spätestens 24.10.2013 Einwendungen gegen den Plan bei der Bezirksregierung Arnsberg und den betroffenen Kommunen erheben.

Neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden und Versorgungsbetriebe) wurden 142 private Einwendungen erhoben. Im Erörterungstermin am 28./29.11.2016 erhielten all diejenigen, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben hatten, Gelegenheit im direkten Gespräch mit dem Vorhabenträger unter Moderation der Bezirksregierung das Verfahren und die berührten Interessen und Bedenken vor Ort im Forum des Schulzentrums in Holzwickede zu erörtern.

Alle Einwendungen haben gezeigt, dass sich die Einwender umfassend mit der Planung des Bauvorhabens auseinandergesetzt haben. Die hauptsächlichen Kritikpunkte waren zum einen die generelle Infragestellung der Notwendigkeit des Bauvorhabens, die ermittelte Verkehrsprognose sowie der Lärmschutz. Die Planfeststellungsbehörde hat im Beschluss intensiv die verschiedenen Schutzgüter gegeneinander abgewogen.

Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert unter anderem aus der zwingend notwendigen Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit von 29.11.2017 bis 12.12.2017 im Rathaus der Gemeinde Holzwickede, bei der Stadt Unna und der Stadt Dortmund während der Dienststunden zu Jedermanns Einsicht aus. Zudem besteht die Möglichkeit über die Internetseiten der betreffenden Kommune oder der Bezirksregierung Arnsberg die Unterlagen ab dem 29.11.2017 einzusehen.