Bezirksregierung
Arnsberg
19.02.2021
A 445-Neubau zwischen Werl / Nord und Hamm /Rhynern

Planfeststellungsbeschluss für A 445 wird öffentlich ausgelegt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A 445 von Werl / Nord nach Hamm / Rhynern mit Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.2020 abgeschlossen.

Die Maßnahme umfasst den Neubau der A 445 zwischen Werl / Nord und Hamm / Rhynern in den Gemarkungen Budberg, Hilbeck, Sönnern, Allen – Stadt Werl und den Gemarkungen Rhynern, Freiske, Osterflierich – Stadt Hamm sowie den Umbau der A 2 im Bereich der Anschlussstelle Hamm-Rhynern.

Der Landesbetrieb Straßen NRW stellte am 22.12.2010 bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz.
Am 13.11.2012 fand ein erster Erörterungstermin zu den eingereichten Planunterlagen, einer zwischenzeitlichen Planänderung (Deckblatt I) und den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen statt. Nach Aufarbeitung des Erörterungstermins wurde klar, dass die geplante Linienführung aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist.

Der Vorhabenträger überarbeitete daraufhin die Planfeststellungsunterlagen und stellte am 30.9.2016 einen Antrag auf Durchführung des Anhörungsverfahrens für das nunmehr ins Verfahren gebrachte Deckblatt II. Dieses Deckblatt umfasste insbesondere eine Verschwenkung der Trasse nach Westen in Richtung Hilbeck. Am 17. und 18.9.2018 fand der Erörterungstermin zum Deckblatt II und den dazu eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen statt. Darüber hinaus wurde am 12.4.2019 ein weiteres Deckblatt III eingereicht, welches den dadurch Betroffenen direkt mit der Gelegenheit zur Einwendung / Stellungnahme zugestellt wurde.

Insgesamt gab es in dem Planfeststellungsverfahren drei Deckblätter / Änderungen der Planunterlagen, zwei Erörterungstermine, 344 Einwendungen Privater und 54 Stellungnahmen von Trägerinnen und Trägern öffentlicher Belange.

Die Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde hat nach Vorlage aller Unterlagen und unter Abwägung sämtlicher eingegangener Einwendungen und Stellungnahmen nunmehr den Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt.

Die A 445 hat eine herausragende Bedeutung und stellt einen der letzten Autobahnneubauten in Nordrhein-Westfalen dar. Sie dient künftig als direkte Verbindung aus dem Sauerland zur leistungsfähigen Ost-West-Magistrale der A 2. Darüber hinaus verknüpft sie die A 2 an der AS Hamm-Rhynern mit der A 44 und dem fertiggestellten Teilabschnitt der A 445 am AK Werl. Hierdurch übernimmt sie ein erhebliches Verkehrsaufkommen mit hohem Schwerverkehrsanteil. Außerdem entlastet sie die B 63 als derzeit einzige direkte Straßenverbindung zwischen Hamm und Werl mit den großen Gewerbegebietszentren beider Städte.

Der Beschluss mit sämtlichen Planungsunterlagen wird nunmehr in der Stadt Hamm und der Stadt Werl ab dem 26.02.2021 bis zum 11.03.2021 (einschl.) unter den Bedingungen der Corona-Schutzverordnung ausgelegt. Die Zustellung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung wird sowohl im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg und ortsüblich bei den Städten Hamm und Werl als auch in den örtlichen Tageszeitungen und im UVP-Portal veröffentlicht. Mit dem letzten Tag der zweiwöchigen Auslegung gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ab 26.02.2021 über die Seite der Bekanntmachung eingesehen werden.