Bezirksregierung
Arnsberg
18.01.2018
Ortsumgehung Kreuztal

Pläne für den Straßenneubau werden ausgelegt

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren mit dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss vom 03.11.2017 abgeschlossen Damit erhält der Vorhabenträger, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, nun Rechtssicherheit für den Bau der neuen Straße.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren mit dem entsprechenden Planfeststellungsbeschluss vom 03.11.2017 abgeschlossen Damit erhält der Vorhabenträger, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, nun Rechtssicherheit für den Bau der neuen Straße.

Die bisherige Ortsdurchfahrt der B 508 in Kreuztal und Kreuztal-Ferndorf hat neben ihrer Aufgabe als überregionale Verkehrsverbindung gleichzeitig die Funktion einer Wohn- und Einkaufsstraße und dient der Erschließung einer Vielzahl von Gewerbebetrieben. Das führt zu erheblichen Problemen – auch weil die Leistungsfähigkeit der Straße heute nicht mehr dem hohen Verkehrsaufkommen gerecht wird.

Mit der neuen Ortsumgehung soll nun die Verkehrssicherheit in Kreuztal erhöht und die Belastung der durch den Ort selbst führenden Straße minimiert werden. Gebaut werden soll sie im Bereich des Anschlusses an die Hüttentalstraße zwischen deren Anschlussstellen Buschhütten und Kreuztal, südlich der Liesewaldsiedlung, und dem Anschluss an die bisherige B 508 Kreuztal-Ferndorf – Kreuztal-Kredenbach, ca. 240 m östlich der Ortsgrenze Kreuztal-Ferndorf.

Die Pläne für die neue Ortsumgehung lagen in der Zeit vom 29.10.-28.11.2010 in der Stadt Kreuztal zur allgemeinen Einsicht aus. Es wurden viele private Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange Stellung genommen.

Diese Einwendungen und Stellungnahmen wurden vom 01.11.- 04.11.2014 mit den Beteiligten erörtert. Insgesamt wurden drei Planänderungen u. a. im Bereich des landschaftspflegerischen Bedarfsplans/Artenschutz und der Neuordnung von Forstwegen) vorgenommen.

Der Beschluss mit sämtlichen Planungsunterlagen wird nunmehr in der Stadt Kreuztal ab dem 23.01.2018 für zwei Wochen ausgelegt werden. Diese Auslegung wurde auch im Amtsblatt der Bezirksregierung Arnsberg bekanntgemacht.

Nach Ablauf dieser Frist gilt der Planfeststellungsbeschluss allen als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ab 23.01.2018 der Seite der Bezirksregierung Arnsberg eingesehen werden.