Bezirksregierung
Arnsberg
28.03.2022

OVG bestätigt Besitzeinweisungen

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Entscheidung die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der Bergbehörde über die vorzeitigen Besitzeinweisungen in Lützerath umfassend bestätigt. 

Die Ortschaft Lützerath mit den betreffenden Grundstücken der Kläger befindet sich mitten im Abbaugebiet des Braunkohlentagebaus Garzweiler. Der Abbau ist durch bergrechtliche Betriebsplanzulassungen genehmigt. Die Umsiedlung der Ortschaft Lützerath ist bis auf die Hofstelle eines Eigentümers bereits seit Jahren abgeschlossen.

Da sich der Eigentümer mit RWE als dem Betreiber des Braunkohletagebaus, über den Verkauf der Hofstelle nicht einigen konnte, hatte die Bergbehörde im Dezember 2020 einen Grundabtretungsbeschluss erlassen. Grundlage hierfür war eine umfassende Prüfung der öffentlichen und privaten Belange. Gegen den Grundabtretungsbeschluss hatten der betroffene Eigentümer der Hofstelle sowie zwei Mieter Klage beim Verwal­tungs­gericht Aachen eingereicht.

Wegen der Dringlichkeit der Inanspruchnahme der Grundstücke hatte RWE die vorzeitige Besitzeinweisung mit sofortiger Vollziehung beantragt. Im Sommer 2021 wurden die vorzeitigen Besitzeinweisungen zum 01.11.2021 angeordnet.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte im Oktober 2021 die Besitzeinweisungen und den zugrundeliegenden Grundabtretungsbeschluss mit ausführlicher Begründung als rechtmäßig bestätigt.

Die dagegen gerichteten Beschwerden der drei Betroffenen hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun nach gründlicher Prüfung zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen bestätigt. Die Bescheide der Bergbehörde sind damit vollziehbar.