Bezirksregierung
Arnsberg
13.12.2017
Berufung abgelehnt

Ortsumgehung Niedersprockhövel kann gebaut werden

Fast fünf Jahre nachdem der Beschluss zur Feststellung der Planung der Ortsumgehung Niedersprockhövel (L 70n) erlassen wurde, ist dieser nun rechtskräftig. Bereits mit Urteil vom 16.04.2015 hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen.

Fast fünf Jahre nachdem der Beschluss zur Feststellung der Planung der Ortsumgehung Niedersprockhövel (L 70n) erlassen wurde, ist dieser nun rechtskräftig. Bereits mit Urteil vom 16.04.2015 hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zurückgewiesen.

Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt. Damit ist  der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Damit steht dem Bau nun nichts mehr im Wege.

Gegenstand der Planung ist der Neubau der L 70n mit einer Gesamtlänge von ca. 1,0 km als südliche Umgehungsstraße des Ortsteils Niedersprockhövel. Durch die Umgehungsstraße sollen die bestehende Ortsdurchfahrt L 70 (Hauptstraße) und das Wohngebiet Börgersbruch entlastet werden. Weiterhin soll die L 70n den Verkehr aus dem Gewerbegebiet Hombergstraße aufnehmen. Der Anschluss an die bestehenden Landesstraßen soll mittels Kreisverkehrsplätzen erfolgen. Die Bezirksregierung leitete auf Antrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW bereits im Mai 2009 das Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW ein.