Bezirksregierung
Arnsberg
Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure mit der Bezirksregierung Arnsberg.
27.03.2025
Jährliche Dienstbesprechung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) sowie Katasteramtsleitungen im Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg

Rund 100 Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure trafen sich am Mittwoch, 26. März 2025, am Hauptsitz bei der Bezirksregierung in Arnsberg.

Informationen aus der Vermessungsverwaltung, aktuelle Entwicklungen in der Landesvermessung und dem Liegenschaftskataster sowie Aktuelles der Initiative zur Gewinnung von Vermessungsfachkräften (Nachwuchs-kampagne geodäsie.nrw): Das waren die Themen der jährlichen Dienstbesprechung der ÖbVI sowie der Katasterbehörden im Regierungsbezirk.

In einem weiteren Themenschwerpunkt befassten sich die Teilnehmenden mit Fragen der Digitalisierung. Stichworte waren beispielsweise die elektronische Rechnung und die qualifizierte elektronische Signatur. Außerdem wurde über die Möglichkeiten von Kooperationen und deren Vorgaben nach geltendem Berufsrecht der ÖbVI referiert. Des Weiteren war die bevorstehende Modernisierung des Vermessungs- und Katastergesetzes für Nordrhein-Westfalen Thema der Besprechung.

Hintergrund

Neben den zwölf Katasterbehörden sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure als unabhängige Trägerinnen und Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, hoheitliche Vermessungsleistungen (zum Beispiel Liegenschaftsvermessungen) auszuführen. Im Regierungsbezirk Arnsberg sind zurzeit 73 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) zugelassen, die den größten Teil der Liegenschaftsvermessungen ausführen.

Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sind die staatliche Aufsicht der ÖbVI und der Katasterbehörden – im Sinne einer Qualitätssicherung im amtlichen Vermessungswesen. Davon profitieren Bauwillige sowie Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.