Bezirksregierung
Arnsberg
15.02.2018
Jährliche Dienstbesprechung

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Katasteramtsleiter zu Gast in Arnsberg

Informationen aus der Vermessungsverwaltung, aktuelle Entwicklungen aus dem Liegenschaftskataster und die im so genannten Erhebungserlass geregelten Vorgaben bei der Erfassung von Geobasisdaten standen jetzt in Arnsberg bei der jährlichen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) und der Katasterbehörden im Mittelpunkt.

Informationen aus der Vermessungsverwaltung, aktuelle Entwicklungen aus dem Liegenschaftskataster und die im so genannten Erhebungserlass geregelten Vorgaben bei der Erfassung von Geobasisdaten standen jetzt in Arnsberg bei der jährlichen Dienstbesprechung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI) und der Katasterbehörden im Mittelpunkt.

84 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure sind alleine im hiesigen Regierungsbezirk von ihrer Aufsichtsbehörde bestellt - gut 70 von ihnen waren am Dienstag (06.02.) zu Gast in Arnsberg. Neben den Katasterbehörden sind sie als unabhängiger Träger der amtlichen Vermessungsverwaltung berechtigt, hoheitliche Vermessungsleistungen (z. B. Liegenschaftsvermessungen) auszuführen. Neben den ÖbVI‘s nahmen auch die Leiter der Katasterbehörden des Regierungsbezirks an der jährlichen Dienstbesprechung teil.

Die NRW-Bezirksregierungen sind die staatliche Aufsicht der ÖbVI und der Katasterbehörden - im Sinne einer Qualitätssicherung im amtlichen Vermessungswesen. Davon profitieren Bauherren und Grundeigentümer.

Diesem Ziel dient auch die jährliche Dienstbesprechung: Dort stand jetzt der seit dem 01.11.2017 gültige so genannte Erhebungserlass im Fokus.
Hier galt es, die sich durch die Ablösung ergebenen Änderungen bekannt zu geben und zu erläutern.  Daneben stellte Herr D. Riecken von der Abteilung Geobasis NRW bei der Bezirksregierung Köln die aktuellen Entwicklungen in der Landesvermessung und im Liegenschaftskataster vor.