Bezirksregierung
Arnsberg
27.11.2020

Neuer Luftreinhalteplan für die Stadt Hagen tritt in Kraft - Auslegung vom 3. November bis zum 14. Dezember

Der Luftreinhalteplan (LRP) 2020 für die Stadt Hagen tritt am 30.11.2020 in Kraft. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte an den Landesmessstellen am Graf-von-Galen-Ring und am Märkischen Ring hatten zum Handeln gezwungen. Das Land NRW, die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Hagen hatten sich dabei am 28.02.2020 in einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt.

Der Luftreinhalteplan (LRP) 2020 für die Stadt Hagen tritt am 30.11.2020 in Kraft. Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte an den Landesmessstellen am Graf-von-Galen-Ring und am Märkischen Ring hatten zum Handeln gezwungen. Das Land NRW, die Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Hagen hatten sich dabei am 28.02.2020 in einem Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt.

Die intensive Ursachenforschung ergab: Der Straßenverkehr ist der Hauptverursacher für die überhöhten Werte. Die Belastungen, die die Luftqualität beeinträchtigen, sind am Graf-von-Galen-Ring im Wesentlichen dem städtischen Straßen- und Busverkehr zuzuordnen, am Märkischen Ring dem städtischen Straßenverkehr und dem LKW-Verkehr.

Und deshalb zielen die Maßnahmen des LRP 2020 für die Stadt Hagen, der unter Federführung der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt wurde, in erster Linie auf eine Reduzierung der verkehrsbedingten Belastungen ab. Schwerpunkte des Maßnahmenkatalogs sind zunächst die Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung und die Entlastung des Graf-von-Galen-Rings, die Errichtung einer Busspur auf der Körnerstraße und die Temporeduzierung am Märkischen Ring auf 30 km/h.

Zusätzlich sollen neben zahlreichen anderen Maßnahmen u. a. der ÖPNV und der Radverkehr sowie die E-Mobilität deutlich gestärkt werden. Daneben sind zur Verminderung der verkehrlichen Stickstoff­dioxidbelastung weitere Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und Verkehrsverflüssigung vorgesehen. Einen weiteren wesentlichen Baustein bilden die Maßnahmen zur Modernisierung der verkehrenden Busflotten des ÖPNV sowie des städtischen Fuhrparks auf schadstoffärmere Fahrzeuge. Daneben sind auch Maßnahmen vorgesehen, die mittel- bis langfristig zusätzliche Schadstoffminderungen erbringen sollen. Zur Kontrolle der Wirkung der ergriffenen Maßnahmen werden die Stickstoffdioxidmessungen an den Messstellen des Landes am Märkischen Ring und am Graf-von-Galen-Ring auch weiterhin fortgeführt.

Nachzulesen ist all dies in der ab dem 30.11.2020 ausliegenden und verbindlichen Endfassung des Luftreinhalteplans (LRP) 2020 für die Stadt Hagen oder im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg.

Die Entwurfsfassung des LRP hat bereits in der Zeit vom 12. Oktober 2020 bis 11. November 2020 öffentlich ausgelegen, ohne dass während der Öffentlichkeitsbeteiligung Anmerkungen und Anregungen vorgetragen worden wären.

Der LRP 2020 für die Stadt Hagen liegt nach Inkrafttreten zwischen dem 30. November 2020 und dem 14. Dezember 2020 zu den üblichen Bürozeiten nochmals bei der

Bezirksregierung Arnsberg
Dienstgebäude Hansastraße 19
Raum 237 (2. OG)
59821 Arnsberg
02931/82-2174

und bei der

Stadt Hagen
Rathaus
Rathausstraße 11
58095 Hagen
02331/207-0

öffentlich aus.

Angesichts der durch die aktuelle Corona-Pandemie verursachten Beschränkungen wird allerdings darauf hingewiesen, dass der vollständige LRP bei den vorgenannten Stellen während der Auslegungsfrist nur nach telefonischer Absprache eingesehen werden kann.

Der LRP 2020 für die Stadt Hagen ist ebenso unter www.bezreg-arnsberg.nrw.de für die Öffentlichkeit zugänglich.