Bezirksregierung
Arnsberg
15.09.2023

Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA)

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum melden sich täglich Flüchtlinge, um dort registriert zu werden und später einen Asylantrag stellen zu können. Um die Abläufe in der LEA für die Flüchtlinge und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut organisieren zu können, ist unter Umständen eine Zwischenübernachtung erforderlich. 

Für diesen Zweck wird ab Freitag, dem 15. September, die ursprünglich von der Stadt Bochum vorbereitete und nun vom Land NRW angemietete Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ als Erweiterung der LEA genutzt. Zunächst werden dort ca. 200 Personen bis zu Ihrer Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung für wenige Tage untergebracht, bevor sie in weitere Landesunterkünfte weitergeleitet werden. Später soll die Unterbringungskapazität auf 300 Personen erweitert werden.

In der Folgezeit soll die Anlage dann als Notunterkunft genutzt werden. Notunterkünfte sind ein wichtiger Bestandteil im Landessystem, um eine geregelte Zuweisung in die Kommunen sicherzustellen, in der geflüchtete Familien für maximal sechs Monate aufgenommen werden. Neben der reinen Unterbringung werden Freizeit- und Sportangebote unterbreitet. Vor dem Hintergrund der angestrebten kurzen Unterbringungszeit, sieht die Konzeption vor, Kita- oder Schulplätze erst nach Verlassen der Notunterkunft und mit Zuweisung in die Kommunen, vorzuhalten.

Für die Nutzung als Notunterkunft ist eine Erweiterung um einen doppelstöckigen Containerblock notwendig, wodurch pro Etage jeweils 120 Quadratmeter Fläche geschaffen werden. In diesen Räumlichkeiten sollen die zwingend erforderlichen zusätzlichen Büros (Registrierung, Infopoint) und Betreuungsräume (z.B. Freizeit- und Sprachunterrichtsräume) untergebracht werden.