Land fördert Projekte in kommunalen Kunstmuseen und Kunstvereinen
Für kommunale Kunstmuseen stehen auch 2020 Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen für Projekte im Bereich Bildende Kunst zur Verfügung. In begrenztem Umfang werden zudem Restaurierungsvorhaben und Vorhaben von Kunstvereinen und Projektträgern in der Medien- und Filmkunst unterstützt.
Die maximale Förderhöhe pro Antrag liegt bei bis zu 80 Prozent der Kosten. Die Mittel kommen aus dem Etat des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Die Bezirksregierung Arnsberg berät Antragsteller*innen aus dem Regierungsbezirk zu Förderrichtlinien und weiteren Details. Anträge müssen bis zum 8. November 2019 eingereicht werden.
Fördervoraussetzung für Museen ist, dass sie die ICOM-Standards (International Council of Museums) erfüllen. Insbesondere werden Museen gefördert, die die Kunst bzw. Kunstschaffenden in NRW repräsentieren, auf (internationale) Kooperationen setzen, für den künstlerischen Dialog bedeutsam sind und spezielles Profil entwickeln. Projekte von anderen Träger*innen, z.B. Kunstvereinen, sollten innovativ sein, die kulturelle Bildung fördern und dem Dialog zwischen Kulturen und Generationen dienen.
Weitere Informationen, u. a. zu Ansprechpartner*innen, finden sich auf den Seiten der Bezirksregierung (s. rechts unter "Verwandte Themen").
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