Kluterthöhle soll zweites Nationales Naturmonument werden
Höhlenwände, die von fossilen riffbildenen Organismen überzogen sind, die dreidimensional in den Raum hineinragen und überwiegend in Lebendposition versteinert sind – solche Funde sind in Deutschland rar und machen die Kluterthöhle zu einer herausragenden Naturerscheinung. Aus diesem Grund soll „Kluterthöhlensystem“ in Ennepetal als zweites Nationales Naturmonument im Regierungsbezirk Arnsberg ausgewiesen werden.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2016 können neben Natur- und Landschaftsschutzgebieten oder Naturdenkmalen auch Nationale Naturmonumente festgesetzt werden - als NRW-weit erstes Gebiet dieser Art wurden 2017 die „Bruchhauser Steine“ bei Olsberg ausgewiesen. Nun folgt mit der Kluterthöhle ein Höhlensystem, das nach derzeitigem Forschungsstand eine Gesamtganglänge von 7.000 Metern aufweist und aus 8 miteinander verbundenen Einzelhöhlen besteht.
Seine Unterschutzstellung als Nationales Naturmonument erfolgt aufgrund seiner geologischen und paläontologischen Aufschlüsse, der dort vorkommenden seltenen Arten der Grundwasserfauna, seiner geologischen Entstehungsgeschichte sowie seines naturwissenschaftlichen Forschungswertes. Der Geltungsbereich bezieht sich dabei auf den fossilen und überwiegend unterirdisch gelegenen Riffkörper.
Im Auftrag des MULNV legt die Bezirksregierung Arnsberg einen Entwurf der Schutzgebietsverordnung öffentlich aus. Diese kann in den Räumen
- bei der Bezirksregierung Arnsberg in 59821 Arnsberg, Hansastraße 19, Zimmer 017
- beim Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises in 58332 Schwelm, Hauptstraße 92, Zimmer 447
- bei der Stadt Ennepetal in 58256 Ennepetal, Gasstraße 10 (Haus Ennepetal), Infozentrum GeoPark Ruhrgebiet/Touristinfo
vom 3. August bis 14. September 2018 einschließlich eingesehen werden.
Anregungen und Bedenken können bis zum 14. September 2018 an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 51, z. Hd. Herrn Schuh, gerichtet werden.
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