Keine Bergschäden außerhalb des Einwirkungsbereiches
Die NRW- weit für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat heute (30. August 2017) die Ergebnisse eines Gutachtens über Bodensenkungen im Bereich des stillgelegten Bergwerks Lippe veröffentlicht.
Das im Auftrag der Abteilung Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg erstellte Gutachten für den Bereich des Bergwerkes Lippe deckt einen Zeitraum von Ende 2006 bis Januar 2014 ab, wobei das Bergwerk Lippe bereits im Dezember 2008 seine Förderung eingestellt hat. Das Gutachterteam unter Leitung von Professor Wolfgang Busch von der Technischen Universität Clausthal kommt zu dem Ergebnis, dass im betrachteten Zeitraum außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches des Bergwerkes nur geringe Bodensenkungen bis maximal 8 cm aufgetreten sind, von denen keine Bergschäden zu erwarten sind. Nach den Ergebnissen des Gutachtens treten die Bodensenkungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereichs in den Senkungsgebieten Dorsten, Hervest, Marl, Polsum und Scholven auf und sind sehr wahrscheinlich zumindest anteilig durch den Steinkohlenbergbau hervorgerufen wurden.
Die Gutachter kommen bei der Überprüfung der Bergschadensrelevanz zu dem Schluss, dass die Bodenbewegungen außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches keinerlei Bergschäden erwarten lassen. Die Gutachter haben auch das Prognoseverfahren, das in den bergrechtlichen Zulassungsverfahren zur Ermittlung des Einwirkungsbereichs angewandt wurde, überprüft. Die Richtigkeit des angewandten Verfahrens und der verwendeten Parameter wurden von den Gutachtern bestätigt.
Grundsätzlich kommen neben den bergbaulich verursachten Bodenbewegungen auch andere Ursachen für Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Frage. Diese können u. a. hydrogeologische oder hydrologische Veränderungen wie Grundwassergewinnung oder bergbauliche Entwässerungsmaßnahmen sein. Die Gutachter weisen darauf hin, dass „eine Abgrenzung von Gebieten mit ausschließlich durch im Betrachtungszeitraum aktiven Bergbau verursachten Senkungen aus messtechnisch ermittelten Höhenänderungen mit 100 prozentiger Sicherheit nicht möglich ist“. Bei der näheren Untersuchung der Senkungsgebiete konnten durch die Gutachter teilweise geringe Zusammenhänge oder räumlich-zeitliche Überlagerungen zwischen den festgestellten Höhenänderungen und altbergbaulichen, hydrogeologischen und sonstigen Einflüssen festgestellt werden.
Die Ergebnisse des Gutachtens werden den Mitgliedern des parlamentarischen Unterausschusses für Bergbausicherheit des Landtages nach seiner Konstituierung vorgestellt. Im Rahmen der Transparenzinitiative des Landes NRW ist es vorgesehen, im Oktober 2017 die Verwaltungen der betroffenen Kommunen (Kreis Recklinghausen und die Städte Gelsenkirchen, Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl) über die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren.
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