19.08.2024
Kein Erörterungstermin für B 236 bei Nachrodt südlich der Lennebrücke
Dieser kann nach geltendem Bundesfernstraßengesetz entfallen, wenn die Planungsbehörde keinen Erkenntnisgewinn hieraus erwartet. Im Fall der Planfeststellung für den betreffenden Ausbau der Bundesstraße B 236 liegen der Bezirksregierung überaus detaillierte Stellungnahmen und Einwendungen aus dem Ursprungs- und Deckblattverfahren vor. Diese bereits vorliegenden Unterlagen ermöglichen nach fachlicher Einschätzung eine abschließende Entscheidung. An einer möglichst zügigen Entscheidung unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Belange wird derzeit intensiv gearbeitet.