Bezirksregierung
Arnsberg
05.09.2018
Planfeststellungsbeschluss liegt aus

Instandhaltungswerkstatt für Züge in Herne kann gebaut werden

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Eisenbahninstandhaltungswerkstatt in Herne durch die Stadler Pankow GmbH beendet. Sofern gegen den Beschluss nicht mehr geklagt wird, kann in Kürze mit dem Bau begonnen werden.

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Eisenbahninstandhaltungswerkstatt in Herne durch die Stadler Pankow GmbH beendet. Sofern gegen den Beschluss nicht mehr geklagt wird, kann in Kürze mit dem Bau begonnen werden.

Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss umfasst die Errichtung einer Werkstatthalle vorrangig für die Wartung und Instandhaltung von S-Bahnzugfahrzeugen der Fa. Stadler Pankow GmbH auf dem nördlichen Gelände der ehemaligen Zeche Blumenthal im Herner Stadtteil Wanne-Süd, Stadtbezirk Eickel.

Zu diesem Eisenbahnprojekt gehören die Funktionsbereiche betriebsnahe Fahr-zeuginstandhaltung im geschlossenen Werkstattgebäude mit Kran und Gruben, Büro- und Sozialtrakt, Lagergebäude, Gleise in der Werkstatt, weitere Abstellgleise, Waschanlage, Radsatzdrehbank, Parkplätze für Mitarbeiter, Wege und Umfahrungen, incl. neuem Bahnübergang und übliche Erschließungsanlagen.

Zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat die Firma Stadler Pankow GmbH den Zuschlag für die Lieferung von 31 Zugfahrzeugen vom Typ „Flirt“ erhalten. Zum Lieferumfang gehört die Instandhaltungspflicht der Fahrzeuge für einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die Durchführung dieser Wartung muss die Stadler Pankow GmbH eine geeignete Eisenbahnwerkstatt errichten.

Die Bezirksregierung Arnsberg führte auf Antrag der Stadler Pankow GmbH vom 14.07.2017 das Planfeststellungsverfahren für das o.a. Vorhaben nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Im Verfahrensablauf erfolgte Abstimmungen zwischen Antragstellerin und Trägern öffentlicher Belange machten einen Erörterungs-/Behördentermin verzichtbar.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Forderungen und Anregungen entschieden worden. Über die in den ausgelegten Planunterlagen bereits dargestellten Vorkehrungen und Schutzauflagen hinaus wurden dem Träger des Vorhabens Auflagen u.a. zum Schutz von Natur und Umwelt - insbesondere wasserrechtliche, bodenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen - auferlegt.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit den planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit von Mittwoch, 05. September 2018 bis einschließlich Dienstag, 18. September 2018, bei der Stadt Herne, Technisches Rathaus, Trakt B, Langekampstraße 36, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Hierauf wurde rechtzeitig ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Herne hingewiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen, denen der Beschluss nicht individuell zugestellt wurde, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW).