Bezirksregierung
Arnsberg
23.07.2019
Bergbau

Gutachterliche Stellungnahme für Risikomanagement Altbergbau fertiggestellt

Eine von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde NRW in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zu den Themen „Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus, Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen und Einfluss von Grubenwasserstandsänderungen“ ist fertiggestellt worden.
 

Eine von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde NRW in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme zu den Themen „Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus, Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen und Einfluss von Grubenwasserstandsänderungen“ ist fertiggestellt worden.

Das „Handbuch Risikomanagement Altbergbau“ der Bezirksregierung Arnsberg dient den Beschäftigten des Bereichs Nachbergbau als eindeutige Vorgabe der Bearbeitungsschritte, des -umfangs und der -tiefe bei der Umsetzung des Risikomanagements der Bergbehörde NRW. Ein Anhang des Handbuchs befasst sich mit den Einwirkungen des Altbergbaus. Darin werden u. a. Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus angestellt und Verfahren zur Berechnung und Darstellung der theoretischen Einwirkungsbereiche verlassener Schächte und Stollen sowie tagesnaher bergbaulicher Hohlräume beschrieben. Die Betrachtungen und Verfahren bauen in der Hauptsache auf Veröffentlichungen der einschlägigen Fachkreise aus den 1970er Jahren auf.

In der jüngeren Vergangenheit war zu beobachten, dass die auf dem Sachgebiet „Standsicherheit der Tagesoberfläche im Einwirkungsbereich bergbaubedingter Hohlräume“ anerkannten Sachverständigen dem oberflächennahen Bergbau eine deutlich geringere Einwirkungsrelevanz zuschreiben, als dies in der Vergangenheit der Fall war und von der Bergbehörde NRW getan wird. Das gilt insbesondere für die Größenordnung der Bodenbewegungen und deren zeitlicher Dauer, aber auch für deren Auftreten in der Fläche. Begründet wurde dies häufig mit den besonderen geologischen und/oder bergbaulichen Verhältnissen innerhalb des jeweiligen Betrachtungsraums oder mit entsprechenden Erfahrungswerten aus der jüngeren Vergangenheit.

Aus der Sicht der Bergbehörde NRW stellte sich deshalb die Frage, ob die im Handbuch Risikomanagement enthaltenen Betrachtungen zur Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus und die beschriebenen Verfahren zur Berechnung und Darstellung der theoretischen Einwirkungsbereiche tagesnaher Grubenbaue möglicherweise nicht mehr aktuell sind. Aus diesem Grund wurde die Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Themen „Einwirkungsrelevanz des Altbergbaus, Bemessung von Einwirkungs- und Gefährdungsbereichen und Einfluss von Grubenwasserstandsänderungen“ ausgeschrieben. Die fertiggestellte gutachterliche Stellungnahme ist im Downloadbereich abrufbar.