Günes Licht für Welveraner Haushalt
Die Gemeinde Welver kann ihre Haushaltssatzung 2018 veröffentlichen. Voraussetzung war die Genehmigung der Fortschreibung 2018 des Haushaltssanierungsplans durch die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg. Das ist nun geschehen.
Die Fortschreibung 2018 des Haushaltssanierungsplans und die Haushaltssatzung 2018 wurden vom Rat der Gemeinde Welver am 22.11.2017 beschlossen und im Dezember 2017 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Gemeinde Welver nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie erhält bis einschließlich 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hat zuletzt im Juli 2017 nachträglich für das Jahr 2016 einen Betrag von rund 495.000 Euro an die Gemeinde ausgezahlt. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2017 steht nach wie vor aus, da die Kommune entgegen § 95 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen den vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 bislang noch nicht vorgelegt hat.
Die Gemeinde Welver ist nach wie vor verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.
Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 wird die Kommunalaufsicht die Gemeinde Welver bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten. Durch unterjährige Berichte wird der Fortgang der Haushaltskonsolidierung regelmäßig überwacht.
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