Bezirksregierung
Arnsberg
Symbolbild: Kabelstränge
13.12.2019
DigitalPakt Schule

Grünes Licht für Umsetzung der ersten Projekte im Regierungsbezirk Arnsberg

Die Durchführung des DigitalPakt Schule nimmt Fahrt auf: Die Stadt Medebach und der Schulzweckverband Medebach-Winterberg können mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Beschaffung mobiler Endgeräte beginnen.

Die Durchführung des DigitalPakt Schule nimmt Fahrt auf: Die Stadt Medebach und der Schulzweckverband Medebach-Winterberg können mit dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und der Beschaffung mobiler Endgeräte beginnen.

Regierungspräsident Hans-Josef Vogel gab in den letzten Tagen den Startschuss für die vier Projekte im Osten des Regierungsbezirks. Dadurch kann noch vor Ende des Jahres mit der Beschaffung von Whiteboards, Smartboards und Tablets begonnen werden. Die Höhe der insgesamt beantragten Förderung beträgt 108.436 Euro.

Regierungspräsident Vogel zeigte sich über die schnelle Reaktion der Schulträger erfreut: „Es ist höchste Zeit für die Digitalisierung unserer Schulen. Um unsere Kinder optimal auf die Zukunft vorzubereiten, brauchen wir bestmögliche Bedingungen. Die Stadt Medebach und der Schulzweckverband Medebach-Winterberg haben die Möglichkeit als erste im Regierungsbezirk Arnsberg genutzt. Ich bin sicher, dass viele weitere folgen werden.“

Seit Mitte September können die Förderanträge im Rahmen des DigitalPakts gestellt werden. Bislang sind bei der Bezirksregierung Arnsberg 13 Anträge mit einem Fördervolumen von insgesamt 1.877.549,76 Euro eingegangen. Unter anderem sollen Lichtwellenleiter verlegt sowie Computer, NAS Server, interaktive Displays, Drucker, Tablets und Ladekoffer angeschafft werden.

Grundsätzlich können mit den Fördermitteln des DigitalPakt Schule Investitionen in die IT-Infrastruktur einer Schule getätigt werden. Dazu zählen die IT-Grundstruktur, also beispielsweise eine flächendeckende Vernetzung und WLAN-Abdeckung, digitale Arbeitsgeräte wie Beamer und Smartboards, schulgebundene mobile Endgeräte wie Laptops oder Tablets sowie regionale Maßnahmen wie die Einrichtung einer einheitlichen Serverumgebung für die Schulen unterschiedlicher Schulträger.

Insgesamt erhält Nordrhein-Westfalen aus dem DigitalPakt Schule 1,054 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind die Träger von öffentlichen Schulen, von privaten Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Schulträger beträgt zehn Prozent und kann beispielsweise aus dem Programm „Gute Schule 2020“ geleistet werden.

Bei Kreisen, kreisfreien Städten, kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird das Förderbudget zu 75 Prozent nach der Schülerzahl und zu 25 Prozent nach der Schlüsselzuweisung im Gemeindefinanzierungsgesetz zugewiesen. Damit findet auch die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen Berücksichtigung. Bei allen anderen Schulträgern wird das Förderbudget zu 100 Prozent nach Schülerzahl verteilt.