Genehmigung für das Jahr 2018
Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 19. Dezember 2017 die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Menden für das Jahr 2018 genehmigt. Die Stadt Menden kann damit ihre Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 veröffentlichen und mit einem genehmigten Haushalt in das Jahr 2018 starten.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2018 und die Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurden vom Rat der Stadt Menden am 21.11.2017 beschlossen und der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
Die Stadt Menden hat für die Jahre 2018 und 2019 einen Doppelhaushalt aufgestellt. Der Haushaltssanierungsplan ist allerdings für jedes einzelne Jahr fortzuschreiben. Bis spätestens zum 1. Dezember 2018 erwartet die Bezirksregierung daher die Fortschreibung für 2019.
Die Stadt nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie erhält bis 2020 Konsolidierungshilfen des Landes NRW. Das Land hat zum 1. Oktober 2017 eine weitere Tranche von rd. 2,6 Mio. Euro an die Stadt ausgezahlt. Im Gegenzug ist die Stadt Menden verpflichtet, von 2016 an ausgeglichene Haushalte darzustellen.
Ab 2017 wird die Konsolidierungshilfe degressiv abgebaut und ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.
Während des gesamten Konsolidierungszeitraums bis 2021 wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten.
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