Bezirksregierung
Arnsberg
21.12.2018
Kommunalaufsicht

Genehmigung der Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Schwelm

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 20. Dezember 2018 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Schwelm genehmigt. Damit kann die Stadt Schwelm ihre Haushaltssatzung veröffentlichen.

Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg hat am 20. Dezember 2018 die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Schwelm genehmigt. Damit kann die Stadt Schwelm ihre Haushaltssatzung veröffentlichen.

Die Stadt Schwelm nimmt pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Sie erhält seit dem Jahr 2011 eine jährlich durch Bescheide der Bezirksregierung Arnsberg festzusetzende Konsolidierungshilfe des Landes NRW, die bis zum Jahr 2016 rund 3,2 Mio. Euro betrug und von 2017 bis 2020 schrittweise abgebaut wird. Ab 2021 müssen die Haushalte ohne Landeshilfen ausgeglichen werden.

Die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans sieht weiterhin ausgeglichene städtische Haushalte vor. Daher konnte die Bezirksregierung die Fortschreibung 2019 des Haushaltssanierungsplans genehmigen.

Trotz der verbesserten Haushaltssituation – seit dem Jahr 2016 erreicht die Stadt Schwelm ausgeglichene Haushalte – steht die Stadt Schwelm in den nächsten Jahren weiterhin vor enormen Kraftanstrengungen, die zur nachhaltigen Sanierung des Haushaltes erforderlich sind. Dazu zählt neben der Sicherung ausgeglichener Haushalte insbesondere der weitere kontinuierliche Abbau der Verbindlichkeiten.

Während des gesamten Konsolidierungszeitraums wird die Kommunalaufsicht die Stadt bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begleiten.