Geltungsdauer des Hauptbetriebsplans ohne Rodungsmaßnahmen bis 31.03.2018 verlängert
Die NRW-weit für Bergbau und Energie zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat mit Bescheid vom 20. Dezember 2017 die Geltungsdauer des derzeitigen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Hambach befristet bis zum 31. März 2018 verlängert. Durch die Zulassung ist die Fortführung der Kohlegewinnung auch nach dem 31.12.2017 gesichert und damit die wichtige Versorgung der Braunkohlekraftwerke in den nächsten Monaten gewährleistet.
Ausgenommen von der Verlängerung sind mit Blick auf noch nicht abgeschlossene gerichtliche Verfahren Rodungs- und Abholzungsmaßnahmen auf bewaldeten Flächen. In dem Zeitraum bis Ende März nächsten Jahres werden die aufgeworfenen naturschutzrechtlichen Fragen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weiter intensiv untersucht und geprüft. Danach soll über die Zulassung des nächsten Hauptbetriebsplanes bis Ende 2020 entschieden werden.
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