Bezirksregierung
Arnsberg
16.10.2023
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

Förderungen in Höhe von rund 990.000 Euro an die EDG Entsorgung Dortmund GmbH

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der EDG Entsorgung Dortmund GmbH für die Umstellung des bestehenden Fuhrparks auf rein batterieelektrische Fahrzeuge vier Förderbescheide in Höhe von insgesamt 989.480 Euro bewilligt.

Die Mittel kommen aus dem Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ des Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw), mit dem Nordrhein-Westfalen den Ausbau der klimafreundlichen Mobilität vorantreibt.

Ein Förderbescheid für die EDG Entsorgung GmbH sieht Mittel in Höhe von 456.800 Euro für zwei rein batterieelektrische Großkehrmaschinen (Sonderfahrzeuge der Klasse N3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen) vor. Ein zweiter Förderbescheid in Höhe von 352.680 Euro ist für zwei rein batterieelektrisch betriebene Abfall- und Sperrmüllsammelfahrzeuge, ebenfalls Sonderfahrzeuge der Fahrzeugklasse N3, bestimmt.

Mit einem dritten Förderbescheid in Höhe von 30.000 Euro für die EDG Entsorgung GmbH gibt es finanzielle Unterstützung für einen rein batterieelektrisch betriebenen Elektrotransporter der Fahrzeugklasse N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen). Ein vierter Förderbescheid über den Betrag von 150.000 Euro ist für fünf rein batterieelektrisch betriebene Kleinkehrmaschinen als Sonderfahrzeuge der Klasse N1 bestimmt. Die EDG erhält in diesen Fällen jeweils den Höchstsatz von 30.000 Euro je Fahrzeug.

Ziel der Landesregierung bei dem Förderprogramm ist es, durch eine veränderte Mobilität das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. 

Auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie können Kommunen und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, eine Förderung für kommunale Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge der vorgenannten Klassen beantragen. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der Investitionsmehrkosten bis maximal 400.000 Euro. Unter Investitionsmehrkosten im Sinne dieses Fördergegenstands sind die Ausgaben zu verstehen, die erforderlich sind, um anstelle eines Nutzfahrzeugs mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI beziehungsweise der jeweils geltenden höchsten Schadstoffklasse ein vergleichbares Nutzfahrzeug mit einem reinen batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Antrieb zu erwerben.

Zudem besteht für Gemeinden und kommunale Betriebe die Möglichkeit zur Förderung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen. Für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen L6e, L7e, M1 und N1 beträgt die Förderquote maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Förderhöhe von 30.000 Euro.

Weitere Informationen zu progres.nrw finden Sie unter