Bezirksregierung
Arnsberg
20.11.2018
OVG Münster weist Berufung der Stadt Werl zurück

FOC Werl endgültig gescheitert

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute in einer mündlichen Verhandlung über die Zulässigkeit der Berufung der Stadt Werl entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute in einer mündlichen Verhandlung über die Zulässigkeit der Berufung der Stadt Werl entschieden.

Die Richter befanden, dass das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juni 2017 nicht zu beanstanden sei und die Versagung der 85. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Werl durch die Bezirksregierung Arnsberg zu Recht erfolgt ist. Damit sind die Pläne der Stadt Werl zur Ansiedlung eines FOC auf der grünen Wiese endgültig gescheitert.

Bisheriges Verfahren

Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde hatte mit Datum vom 12.05.2016 die 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Wallfahrtsstadt Werl wegen des Verstoßes gegen Ziele der Raumordnung und Landesplanung versagt.  Mit der Änderung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung des seit einigen Jahren diskutierten Factory Outlet Center (FOC) geschaffen werden.

Auf einer circa 12 ha großen landwirtschaftlichen Fläche im Bereich östlich der Anschlussstelle Werl-Zentrum der BAB 445 und südlich der Umgehungsstraße B 1 ist ein Herstellerdirektverkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von bis zu 13.800 qm in 70 Shop-Einheiten beabsichtigt. Neben einer Anbindung an die BAB-Anschlussstelle soll ein Parkplatz mit rund 1.650 Stellplätzen entstehen. In einem FOC verkaufen Hersteller von Markenartikeln vor allem zentrenrelevante Sortimente wie Bekleidung, Sportartikel sowie Schuh- und Lederwaren. Das Einzugsgebiet eines FOC ist überregional und umfasst eine Distanz von mindestens 90 PKW-Fahrminuten.

Das geplante FOC verstößt gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die von den Gemeinden zu beachten sind. Im Kern geht es bei diesen Zielen um den Schutz der gewachsenen Innenstädte vor Großprojekten auf der „grünen Wiese“, die dem innerstädtischen Einzelhandel Kaufkraft nehmen und so seine Existenz gefährden können.

Steuerung großflächiger Einkaufsformen

Die landesplanerischen Regelungen dienen einer Steuerung im Hinblick auf geeignete Standorte, Größenordnungen, Sortimente und Verkaufsflächen sowie verträglicher Auswirkungen. Für das FOC Werl ist eine gutachtliche Auswirkungsanalyse erstellt worden, die für das Projekt eine Umsatzerwartung von etwa 80 Mio. Euro vorhersagt.

Die Planungen für das FOC Werl haben in der Region wegen der zu erwartenden Auswirkungen auf die eigenen Innenstädte zu erheblicher Unruhe und großen Befürchtungen geführt.