Bezirksregierung
Arnsberg
29.01.2021
Anhörungsfrist wird bis zum 30. April verlängert

EU-Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal“ bei Brilon und Marsberg

Die Anhörungsfrist für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebiets „Diemel- und Hoppecketal bei Brilon und Marsberg“ wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die ursprünglich vorgesehene Frist sollte am 12.2.2021 enden und wird nun um zwölf Wochen verlängert.

Die Anhörungsfrist für die Ausweisung eines Europäischen Vogelschutzgebiets „Diemel- und Hoppecketal bei Brilon und Marsberg“ wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Die ursprünglich vorgesehene Frist sollte am 12.2.2021 enden und wird nun um zwölf Wochen verlängert.

Damit geht die Bezirksregierung Arnsberg auf die aktuellen besonderen coronabedingten Umstände und sowie die hierin begründete Bitte unter anderem von kommunalen Planungsträgern ein.
„Wir kommen dem Wunsch gerne nach, sich noch fundierter und differenzierter mit der Thematik auseinander setzen zu wollen und hoffen so auf einen sachlichen Diskurs in der Region“, so Dagmar Schlaberg, von Bezirksregierung Arnsberg, die dieses Verfahren als höhere Naturschutzbehörde im Auftrag des Umweltministeriums durchführt.

Auch in Zeiten einer Pandemie ist Transparenz bei der Meldung eines EU-Vogelschutzgebietes von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde wurde das freiwillige und öffentliche Informationsangebot auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg in der letzten Woche erweitert.

Hinzugekommen ist die kartographische Darstellung der Vorkommen der melderelevanten Arten. Diese sind in den kommenden Wochen zudem auch im Fachinformationssystem des LANUV zu finden. Die bislang eingegangenen und auf den Ratssitzungen der Städte Brilon und Marsberg geäußerten Fragestellungen werden derzeit aufbereitet und in den kommenden zwei Wochen in das Informationsangebot der häufig gestellten Fragen (FAQ s) eingearbeitet.

Die Fristverlängerung soll auch dazu dienen die eingegangenen Fragestellungen und Einwendungen bereits behördlich intensiv zu prüfen und gegebenenfalls auch Lösungsoptionen zu erörtern. Hierzu gehört auch die Inaugenscheinnahme einzelner besonders auffälliger Flächen im Rahmen von Einwendungen.

„Wir bitten daher Betroffene darum, sich bei Bedenken so früh wie möglich an uns zu wenden und Einwendungen frühzeitig einzureichen, damit mögliche Lösungen identifiziert und erörtert werden können“ so Dagmar Schlaberg. Hierfür steht unter anderem die E-Mail Adresse AnhoerungVogelschutzgebiet [at] bra [dot] nrw [dot] de (AnhoerungVogelschutzgebiet@bra [dot] nrw [dot] de) zur Verfügung.

Bis zur abgeschlossenen Meldung an die EU-Kommission über das Bundesumweltministerium handelt es sich um ein so genanntes Faktisches Vogelschutzgebiet. Die Rechtswirkung ist mit einer weitreichenden Veränderungssperre vergleichbar.