Erweiterung von „Bohranzeige NRW“ ab 1. Juli 2021 – eine Anzeige, zwei Behörden
Ab dem 1. Juli 2021 wird nun auch das bergbehördliche Anzeigeverfahren von Bohrungen gemäß § 127 Bundesberggesetz (BBergG) in das Online-Portal „Bohranzeige NRW“ integriert.
Dieser Schritt soll die in Nordrhein-Westfalen tätigen Bohrunternehmen bei der Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten im Zusammenhang mit den von ihnen geplanten Bohrprojekten weiter entlasten. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Landesverwaltung NRW mit dem Ziel, Verwaltungsprozesse einfacher zu gestalten und zu beschleunigen. Mit der Online-Anzeige genügen die Bohrunternehmen vollumfänglich ihrer gesetzlichen Pflicht. Die papiergebundene Vorlage einer Anzeige bei der Bergbehörde NRW für Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Boden eindringen sollen, ist damit zukünftig entbehrlich.
Die bisherigen Ansprechpartner*innen bei der Bergbehörde NRW bleiben selbstverständlich erhalten – ebenso wie die bekannte E-Mail-Adresse bohranzeige [at] bra [dot] nrw [dot] de (bohranzeige@bra [dot] nrw [dot] de) für alle Fragen und Themen im Zusammenhang mit der bergrechtlichen Bohranzeige. Für Rückfragen stehen die unten genannten Ansprechpartner*innen gern zur Verfügung.
Weitergehende Informationen enthält das Infoschreiben-Bohrunternehmen, das sich rechts unter Downloads findet.
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