Erste Bewohner in neuer Flüchtlingsunterkunft in Herne – Veränderung der Belegung in der Notunterkunft in Selm
In der ersten Phase der Belegung wird die Einrichtung größtenteils als Schlafstätte für eine Zwischenübernachtung für Personen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum genutzt. Diese Situation tritt dann ein, wenn Geflüchtete in der LEA Bochum ankommen, bei denen eine Registrierung durch die Landeserstaufnahmeeinrichtung am Ankunftstag nicht mehr möglich ist. Nach derzeitiger Planung können ab Montag zudem bis zu 100 Asylsuchende in der Einrichtung aufgenommen werden. Insgesamt können in der Unterkunft in Herne vorerst bis zu 250 Personen untergebracht werden. Die Belegung kann voraussichtlich zeitnah erhöht werden.
Die Inbetriebnahme der Unterkunft in Herne bewirkt, dass die bereits seit dem letzten Jahr auf dem Gelände des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personal der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP) errichtete Notunterkunft in Selm ab jetzt ausschließlich mit bereits registrierten und gesundheitlich untersuchten Geflüchteten belegt werden kann. Die Verweildauer ist dabei unterschiedlich, je nach den für den einzelnen Geflüchteten geltenden asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Die maximale Belegungskapazität für die Einrichtung in Selm liegt bei 750 Personen, die – falls erforderlich – auf eine Zahl von bis zu 900 Personen erhöht werden kann.
Vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Zahl von Asylsuchenden und der weiterhin volatilen Zugangslage im Bereich ukrainischer Schutzsuchender sind Kommunen und Land gefordert, weitere Kapazitäten zur Unterbringung zu schaffen. In den landeseigenen Unterkünften werden neben Geflüchteten aus der Ukraine auch Menschen untergebracht, die nicht aus der Ukraine geflohen sind, sondern aus sogenannten Drittstaaten hier Asyl suchen.
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